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Freund oder Freundin des Kindes mit in den Urlaub nehmen

Stuttgart Baden-Württemberg Deutschland


Ferienzeit heißt für viele Familien auch Urlaubszeit. Oft ist es aber so, dass besonders Einzelkinder es im Urlaub schwer haben passenden Anschluss zu finden. Daher müssen dann meist Mama und Papa herhalten, um das Kind angemessen zu beschäftigen. Diese Situation ist weder für das Kind noch für die Eltern besonders befriedigend - geschweige denn erholsam. Eine Möglichkeit dieser Urlaubsproblematik vorzubeugen ist, den besten Freund oder die beste Freundin des Kindes mit in den Urlaub zu nehmen. So hat das Kind eine vertraute Person im selben Alter mit denselben Interessen.
 
Formelle Grundregeln
 
Möchte man den Freund des Kindes zum gemeinsamen Urlaub "einladen", so darf man verschiedene formelle Grundregeln nicht ignorieren. Liegt das Reiseziel innerhalb Deutschlands, müssen Kinder keinen Ausweis mit sich führen. Doch sobald der Urlaubsort außerhalb Deutschlands und noch innerhalb der EU ist, müssen auch Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis mit sich führen. Dieser ist im Übrigen bei der Erstausstellung kostenlos.
Führt die Reise in eine Region außerhalb der EU, so müssen auch schon Kinder unter 12 Jahren einen Kinderausweis mit Lichtbild dabei haben. Kinder ab 12 Jahren brauchen in der Regel sogar einen elektronischen Reisepass und eventuell sogar ein Visum. Wichtig bei allen Ausweis-Dokumenten ist, dass sie bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen. Am besten erkundigt man sich rechtzeitig vor Reiseantritt über alle erforderlichen Dokumente und stellt diese zeitig zusammen.
Um Missverständnisse bei Grenzkontrollen und Ähnlichem zu vermeiden, ist es ratsam, dass die Eltern des mitreisenden Kindes eine Vollmacht ausstellen. Darin sollte stehen, dass das Kind für den konkret angegebenen Zeitraum mit der Reisefamilie in den namentlich genannten Urlaubsort fährt. Je konkreter alle Angaben sind, umso besser! Um ganz sicher zu gehen, kann man sich eine derartige Vollmacht auch von einem Notar erstellen und beglaubigen lassen gegen ein Honorar von etwa 30 Euro.
 
Die Aufsichtspflicht
 
Natürlich übernehmen die "Urlaubseltern" auch die Aufsichtspflicht für das mitreisende Kind. Abhängig vom Alter des anvertrauten Kindes, kann diese natürlich ein wenig variieren. Dennoch sollte man grundsätzlich immer auf das Wohl des Kindes achten - genau wie bei dem eigenen.
Wenn die Aufsichtspflicht naschweislich verletzt wurde, müssen die "Urlaubseltern" auch für das mitreisende Kind im Zweifelsfall haften. Kinder unter 4 Jahren müssen grundsätzlich unter ständiger Aufsicht stehen, da bei Schädigung Dritter keine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.
 
Reiseapotheke für Kinder
 
Bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke sollten die Eltern des mitreisenden Kindes auf eventuelle Allergien oder ständig einzunehmende Medikamente angesprochen werden. Dies ist natürlich geradezu lebensnotwendig, damit das mitreisende Kind im Urlaub auch bestens medizinisch versorgt werden kann.
Abgeklärt werden sollte auch, ob eine Reisekrankenversicherung angebracht wäre. Zudem ist hier auch eine extra Vollmacht wichtig, die die "Urlaubseltern" dazu befugt, das Kind medizinisch behandeln zu lassen.
Mitführen sollte man zudem den Impfausweis, die Krankenversicherungskarte und/oder den Auslandskrankenschein.
 
Wichtiges zur Reiserücktrittsversicherung
 
Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass der geplante Urlaub nicht angetreten werden kann. Um hierbei nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dennoch müssen die Gründe triftig sein und belegt werden, also beispielsweise bei Erkrankung ein Attest vom Arzt.
Die Reiseabbruchversicherung tritt ein, wenn die Reise frühzeitig abgebrochen werden muss aus einem ebenfalls wichtigen Grund. Bedenken sollte man beim Abschluss dieser Versicherungen nur, dass das mitreisende, fremde Kind extra mitversichert werden muss, da sonst die Leistungen nicht bestehen.
 
Thema Geld - Unklarheiten vorher beseitigen
 
Möchte man den Freund oder die Freundin des eigenen Kindes gerne zum Urlaub "einladen", so sollte man sich direkt Gedanken machen, was diese Einladung alles mit einbezieht. Will man wirklich alle Kosten übernehmen oder sollen gewisse Dinge doch auch seitens der Familie des anderen Kindes übernommen werden? Zwar ist es für viele Menschen sehr unangenehm über Geld zu sprechen, dennoch sollte man sich nicht aus falscher Scham finanziell mit derartigen Zusatzkosten überlasten. Am besten man sucht rechtzeitig das Gespräch mit den anderen Eltern bzw. vielleicht kommen die Eltern des mitreisenden Kindes ja auch von ganz alleine auf den Gedanken, wegen der anfallenden Kosten nachzufragen.
 
Auch für das fremde Kind gelten Regeln
 
Es gestaltet sich zwar oftmals schwierig einem eher fremden Kind gegenüber autoritär zu sein und Regeln aufzustellen, doch dies ist für einen insgesamt angenehmen Urlaub unabdingbar. Stellt sich der Reisegast nämlich als unangenehmer trotziger Zeitgenosse heraus, kann es für alle unangenehm werden. Zudem sollte man dem anderen Kind auch nie Dinge durchgehen lassen, die man dem eigenen verwehren würde.
Am besten man bespricht schon vor Reiseantritt gewisse Grundregeln und Grenzen, an die sich alle zu halten haben. Um sich einen kleinen Eindruck des mitreisenden Kindes zu machen, kann man es vor dem Urlaub auch für ein Übernachtungs-Wochenende zu sich einladen, um sich einen Eindruck von ihm zu verschaffen.
 
Heimweh?
 
Ist der Urlaub auch noch so toll, eines Tages schlägt es unverhofft zu: Heimweh. Je nach Alter oftmals stärker oder schwächer, dennoch irgendwie anwesend. Wichtig ist, dass das anvertraute Kind nicht unbedingt jeden Tag Zuhause anrufen muss. Die "Urlaubseltern" können ja regelmäßig Rückmeldung nach Hause geben.
Die Stimme der Eltern am Telefon zu hören fördert natürlich die Sehnsucht nach dem eigenen Zuhause.
Man sollte Heimweh zwar ernst nehmen, aber auch nicht zu ernst. Ablenkung ist hierbei immer recht hilfreich und schon bald überwiegt die Urlaubsfreude wieder. Ansonsten sind auch vermeintliche "Heimweh-Tabletten" (Bonbons) mit entsprechender Titulierung ein wahres Wundermittel.
 
Beherzt man bei der Planung eines solchen Urlaubes diese paar Tipps, so kann einer schönen und entspannten Reise eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Bildnachweis: © Jörg Hackemann - Fotolia.com


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