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Familienurlaub mit dem Freund des Kindes

Leonberg Baden-Württemberg Deutschland


Wenn Familien mit "nur" einem Kind in Urlaub fahren, bedeutet das nicht selten, dass die Eltern in den Ferien für Unterhaltung sorgen müssen. Dem Einzelkind ist es oft, ohne Gleichgesinnte, langweilig, viele finden auch am Urlaubsort schwer Anschluss zu anderen Kindern. Daher entscheiden zahlreiche Eltern sich dafür den besten Freund oder die beste Freundin mit in die Ferien zunehmen. So unterhalten sich die Kinder gegenseitig und die Eltern finden mehr Zeit für die eigene Erholung.
Wer ein "fremdes" Kind mit in die Ferien nehmen will, sollte allerdings einige Regeln sowie Formalitäten beachten.
 
Der Kinderreisepass
 
Seit Juni 2012 ist es amtlich: Alle Kinder brauchen ihren eigenen Pass. Eine Reise innerhalb Deutschlands ist zwar ohne gültigen Pass möglich, aber wer ins Ausland fahren möchte, muss mindestens über einen Personalausweis verfügen. Der erste Personalausweis ist übrigens kostenlos. Liegt das Reiseziel außerhalb der Europäischen Union, brauchen auch Kinder einen gültigen Kinderreisepass. Ist das Kind älter als zwölf Jahre, muss es hierfür einen elektronischen Reisepass haben und je nach Reiseland kann zusätzlich ein Visum erforderlich sein.
Es ist wichtig daran zu denken, dass alle Pässe bei Antritt der Reise noch mindestens über eine Gültigkeit von sechs Monaten verfügen müssen.
Generell ist es auch möglich, für Kinder unter zwölf Jahren schon einen elektronischen Reisepass erstellen zu lassen, dann entfällt beispielsweise bei USA-Reisen das Visum. Ein elektronischer Reiseantrag "ESTA" ist dafür allerdings erforderlich.
 
Ein weiteres wichtiges Dokument: die Vollmacht
 
Damit gewährleistet ist, dass Ihr Kind nicht ins Ausland entführt wird, sondern lediglich mit einer befreundeten Familie in die Ferien fährt, muss eine Vollmacht diesbezüglich geschrieben und mitgeführt werden.
In der Vollmacht muss erkennbar sein, wie lange die Reise dauert (genaue Reisedaten) und das die Eltern die Personensorge auf die betreffende Familie übertragen. Es ist außerdem wichtig, dass von allen Beteiligten der volle Name erwähnt wird sowie die Adresse angegeben ist. Ebenso gehören Telefonnummer und Passnummern der sorgeberechtigten Eltern des Kindes dazu.
Wer ganz sicher gehen will, muss diese Vollmacht vom Notar beglaubigen lassen.
 
Es ist außerdem empfehlenswert, sich im Vorfeld einer Reise bei der entsprechenden Botschaft des Reiselandes über die Modalitäten zu erkundigen. Sollte es im Ausland Probleme geben, wenden sich Betroffene an das örtliche deutsche Konsulat. Die jeweiligen Adressen sind unter www.auswaertiges-amt.de zu finden.
 
Die Aufsichtspflicht gilt auch für "fremde" Kinder
 
Wer ein "fremdes" Kind mit in den Urlaub nimmt, muss der Aufsichtspflicht in selbem Maße nachkommen, wie für die eigenen Kinder. "Eltern haften für ihre Kinder", dass heißt, im Urlaub eben auch für fremde Kinder. Wenn Gasteltern die Aufsichtspflicht verletzen, das heißt der Aufsichtspflicht nicht in genügendem Maße nachgekommen sind, können sie dafür haftbar gemacht werden.
Wie eine Aufsichtspflicht bei fremden Kindern aussehen muss, kommt auf unterschiedliche Faktoren an. Hierzu zählt vor allen Dingen das Alter der Kinder. Laut Rat des Rechtsexperten Ernst Führich müssen die Eltern auch fremde Kinder auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen und sicherstellen, dass die Erklärungen auch verstanden wurden. Es müssen Regeln und Absprachen mitgeteilt werden, die auf Einhalten geprüft werden. Ist das mitgenommene Kind unter vier Jahre, darf es prinzipiell niemals ohne Aufsicht sein. Die Aufsichtspflicht muss in allen Fällen so gestaltet sein, dass den Kindern nichts passieren kann und im Falle eines Schadens zahlt die Haftpflichtversicherung nur, wenn Eltern der Aufsichtspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind.
 
Sehr wichtig: die Gesundheitsvorsorge
 
Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, ob das mitfahrende Kind regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen muss und ob es über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügt.
Welche Krankheiten eventuell auftreten könnten, wie beispielsweise eine Allergie oder Durchfall, und was im eintretenden Fall verabreicht werden sollte. Klären Sie außerdem ab, ob das Kind seine eigene Reiseapotheke dabei hat, oder Sie selbst gewisse Medikamente einpacken müssen.
Vergewissern Sie sich ebenfalls, ob das Gastkind seine Krankenversichertenkarte, den Impfpass und eventuell einen Auslandskrankenschein mit sich führt.
Informieren Sie die Eltern des Kindes darüber, dass Sie im Fall einer Erkrankung alles Notwendige in die Wege leiten werden, genauso wie Sie es für Ihr eigenes Kind tun würden. Sprechen Sie auch die eventuell anfallenden Arztkosten an.
 
Die Reiserücktrittversicherung
 
Sollte aus irgendeinem Grund die Reise "ins Wasser fallen", tut es gut, wenn im Vorfeld für die Familie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Für Kinder, die nicht zur Familie gehören, muss entweder selbst eine solche Versicherung abgeschlossen werden oder sie können mit in die Familienversicherung genommen werden. Hierzu ist es nötig, sie namentlich zu erwähnen.
Eine Reiserücktrittversicherung tritt nur dann in Kraft, wenn ein unvorhersehbares schwerwiegendes Ereignis, wie eine Krankheit, auftritt.
Es empfiehlt sich außerdem eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen, die dann greift, wenn der Urlaub verfrüht abgebrochen werden muss. Eine solche Versicherung ist für Familien mit kränklichen oder chronisch kranken Kindern ratsam.
 
Das unleidige Thema "Geld" zur Sprache bringen
 
Über das Thema Geld zu sprechen, fällt vielen Eltern, die ein Gastkind mitnehmen, nicht leicht. Trotzdem sind gewisse Geldangelegenheiten im Vorfeld abzuklären, damit Eltern nicht auf etwaigen Kosten sitzen bleiben.
Wer ein fremdes Kind mit in den Urlaub nimmt, verpflichtet sich nicht gleichzeitig alle Kosten zu übernehmen. Meist kann das Kind umsonst in der gemieteten Ferienwohnung wohnen, dennoch wollen die Eltern nicht auch die Rechnungen in den Restaurants übernehmen. Sprechen Sie im Vorfeld mit den Eltern des Gastkindes und klären Sie alle anfallenden Kosten ab. Auch Besuche in der Eisdiele oder Kosten bei Freizeitaktivitäten sollten im Vorfeld besprochen werden. Wichtig ist es auch über eventuelle Telefonkosten oder sonstige Extras nachzudenken.
 
Machen Sie vor den Ferien klar, welche Kosten die Eltern des Gastkindes übernehmen müssen und was es von Ihrer Seite aus gratis gibt. So ersparen Sie sich eventuellen Ärger und können Ihren wohlverdienten Urlaub genießen.
 
Regeln sind auch im Urlaub wichtig
 
Stellen Sie von Anfang an bestimmte Regeln auf, an die sich auch das Gastkind halten muss. Meist werden nur Gastkinder mitgenommen, die die Eltern auch sehr gut kennen, so kann in etwa abgeschätzt werden, welche "Ungereimtheiten" sich einstellen könnten. Ist ein Kind der Familie nicht ausreichend genug bekannt, ist es sehr hilfreich das Kind vor den gemeinsamen Ferien für ein Wochenende einzuladen, um herauszufinden, wo sich eventuell Probleme zeigen könnten. Sprechen Sie Ihre Vorstellungen vom Urlaub auch bei den Eltern des Gastkindes an und zeigen Sie ganz klar Ihre Regeln auf, die selbstverständlich für alle gelten. Vereinbaren Sie gewisse Regeln im Vorfeld und informieren Sie sowohl Gastkind und auch dessen Eltern. Kann ein Kind gar nicht mit diesen Regeln zurechtkommen, hat es immer noch die Möglichkeit, auch zu Hause zu bleiben.
Wer erst im Urlaub gewisse Regeln anspricht oder sie gar unterlässt, damit der Frieden nicht gestört wird, wird sich alles andere als glücklich damit machen.
 
Wenn das große Heimweh kommt
 
Auch wenn die Ferien wunderschön sind, kommt es gelegentlich vor, dass Gastkinder ihre Eltern vermissen und über Heimweh klagen.
Die ungewohnte Umgebung und die doch fremde Familie können plötzlich zur Belastung für das Gastkind werden und es will zu Mama und Papa. Oft entsteht Heimweh erst nach einem Telefonanruf der Eltern, daher ist es empfehlenswert, so wenig wie möglich mit dem Kind zu telefonieren. Wenn die Eltern anrufen, sollten sie darauf achten einen absoluten sicheren Eindruck zu hinterlassen – Kinder spüren sofort, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Wenn ein Kind über Heimweh klagt, geht es in der Regel auch schnell wieder vorbei. Daher sollten Eltern es unterlassen, dem Kind ein sofortiges Abholen zuzusichern. Wer unsicher ist, ob sich das Kind wieder beruhigt hat, erfährt über einen späteren Anruf bei den Gasteltern, wie sich die Gemütslage des Kindes entwickelt hat.
Für Ferieneltern gilt: Nehmen Sie das Heimweh des Gastkindes unbedingt ernst und geben Sie den notwendigen Trost. Lassen Sie aber auch andererseits nicht zu, dass alles übertrieben dargestellt wird. Am besten ist es, das Kind mit gemeinsamen Aktionen abzulenken und darauf zu achten, dass es gar keine Zeit hat, über Zuhause nachzudenken.
Erfahrene Freizeitpädagogen wissen, dass es Heimwehbonbons oder Heimwehtropfen gibt, die das Heimweh lindern: Geben Sie den Inhalt in eine entsprechend gekennzeichnete Arzneimittelflasche – und in den meisten Fällen wird alles wieder gut.
 
Bildnachweis: © S.Kobold - Fotolia.com


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Familienurlaub mit dem Freund des Kindes
71229 Leonberg
Deutschland


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